Mögliche Abschlüsse an der Realschule
Die Vergabe der Abschlüsse im Sekundarbereich I wird durch die Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich I der allgemein bildenden Schulen (AVO Sek I Stand 2022) geregelt.
Nach dem 10. Schuljahrgang können an der Realschule folgende Abschlüsse erworben werden:
- der Sekundarabschluss I – Realschulabschluss
- der Erweiterte Sekundarabschluss I
- der Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss
Voraussetzungen
- Sekundarabschluss I – Realschulabschluss
Den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss erwirbt, wer die Mindestanforderungen in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen erfüllt hat.
- Erweiterter Sekundarabschluss I
Den Erweiterten Sekundarabschluss I erwirbt, wer über die Voraussetzungen für den Erwerb des Sekundarabschlusses I – Realschulabschluss nach § 6 hinaus im Durchschnitt mindestens befriedigende Leistungen
- in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen und
- gesondert auch in den Pflichtfächern Deutsch, erste Fremdsprache und Mathematik erbracht hat.
- Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss
Wer die Voraussetzungen des § 6 am Ende des 10. Schuljahrgangs nicht erfüllt, aber in höchstens drei Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen geringere als ausreichende Leistungen erbracht hat, erwirbt den Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss.